Kostenträger

Als psychotherapeutische Privatpraxis können wir  mit allen Privatkrankenkassen und Beihilfestellen abrechnen. Das bedeutet, dass in der Regel die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung  von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. 

Privatversicherungen

Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung übernimmt in der Regel ihre private Krankenversicherung. Jedoch bieten die privaten Krankenkassen  ihren Versicherten kein einheitliches Vertragswerk. Je nach Vertrag kann die Kostenübernahme variieren. Bitte erkundigen Sie sich vor dem Erstgespräch über die genauen Modalitäten, wie die vertraglich vereinbarte Anzahl von Sitzungen pro Jahr und die Steigerungssätze sowie in welchem Umfang die probatorischen Sitzungen zusätzlich zum Stundenkontingent genehmigt werden.

Beihilfe

Die Kosten der Beihilfe werden in der Regel ebenso unproblematisch übernommen, wie die der privaten Krankenversicherung. Bitte wenden Sie sich an Ihre Beihilfestelle und fordern Sie die benötigten Unterlagen an und übergeben Sie diese Ihrer Therapeutin.

Vor dem Erstgespräch

Im Fall einer Behandlung von Kinder und Jugendlichen wäre es hilfreich, wenn Sie Vorbefunde, Zeugnisse und das gelbe Untersuchungsheft mit zum Erstgespräch bringen würden. Bei Erwachsenen wären  Vorbefunde wünschenswert.
In Ihrem ersten telefonischen Kontakt mit der Therapeutin, klären Sie, welche speziellen Informationen für das  Erstgespräch  ggf. noch benötigt werden. 

Erstgespräch

Das Erstgespräch dient dazu, eine erste Einschätzung über das vorliegende Problem zu treffen. Im Anschluss erhält der Patient/die Patientin  eine erste Einschätzung zu geeigneten Hilfsmaßnahmen, Behandlungssetting sowie darüber hinaus notwendige Folgeschritte.

Gegebenenfalls wird Ihr Kind und/oder Sie vorerst auf die Warteliste aufgenommen.

Wichtig: Das Erstgespräch stellt keine Aufnahme in die Therapie dar!

Probatorik

Ist ein Therapieplatz frei, folgen zunächst probatorische Sitzungen. Bei Kindern und Jugendlichen sind dies 4-6 Sitzungen, bei Erwachsenen 2-4 Sitzungen.

Diese dienen dazu, ein hilfreiches Arbeitsbündnis zwischen Therapeutin und Patient/Patientin aufzubauen bzw. ob seitens des Pstienten/der Patientin ein ausreichendes Vertrauensverhältnis gegenüber der Therapeutin entsteht.

Des weiteren findet in dieser Phase eine ausführliche Diagnostik statt, die ggf. zu einer  Diagnosenstellung führt. 
Es besteht die Möglichkeit, dass vor Therapiebeginn eine psychiatrische Abklärung bzw. weitere Untersuchungen bei Fachärzten erfolgen müssen..

Therapie

Wenn Therapeutin und Patient/Patientin einvernehmlich beschließen, dass alle Voraussetzungen für eine Therapie gegeben sind, folgt nach der Probatorik die individuell auf den Patienten angepasste Psychotherapie. 

Je nach Kostenzusage des Kostenträgers und Indikation im Kontext der individuellen Beschwerden kann das Sitzungskontingent variieren.
Zu Beginn der Behandlung finden die Sitzungen im Regelfall wöchentlich zu Terminen à 50 Minuten statt. Der Turnus kann im Verlauf ggf. angepasst werden.

In der Behandlung von Kindern und Jugendlichen werden in der Regel zusätzlich Sitzungen für die Mitbehandlung von Bezugspersonen beantragt.

Praxisgemeinschaft für Psychotherapie

Textorstraße 6 
97070 Würzburg

Sprechzeiten

Unsere individuellen Sprechzeiten entnehmen Sie bitte den Angaben der jeweiligen TherapeutInnen.

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