Kostenträger

Sie sind gesetzlich krankenversichert? In bestimmten Ausnahmefällen übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten der Psychotherapie in einer Privatpraxis. 

Es besteht ggf. die Möglichkeit des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens.

Nicht alle Krankenkassen bieten die Möglichkeit der Kostenerstattung an. Bitte klären Sie deshalb vor der Kontaktaufnahme mit uns ab, ob Ihre Krankenkasse am Kostenerstattungsverfahren teilnimmt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen bzw. welche Dokumente bei der Krankenkasse eingereicht werden müssen.



Je nachdem welche Leistungsbewilligung Sie durch Ihre Kasse erhalten, kann es sein, dass Ihnen ein Eigenanteil erhalten bleibt. Diese Kosten müssen dann von Ihnen privat getragen werden.

Regelung für Jugendliche ab einem Alter von 15. Jahren

Ab einem Alter von 15 Jahren dürfen Jugendliche auch ohne das Wissen der Eltern eine Psychotherapie aufnehmen. 

Trotzdem gelten dann die allgemeinen Regeln der Kostenerstattung.

Vor dem Erstgespräch

Im Fall einer Behandlung von Kinder und Jugendlichen wäre es hilfreich, wenn Sie Vorbefunde, Zeugnisse und das gelbe Untersuchungsheft mit zum Erstgespräch bringen würden. Bei Erwachsenen wären  Vorbefunde wünschenswert.
In Ihrem ersten telefonischen Kontakt mit der Therapeutin, klären Sie, welche speziellen Informationen für das  Erstgespräch  ggf. noch benötigt werden. 

Erstgespräch

Das Erstgespräch dient dazu, eine erste Einschätzung über das vorliegende Problem zu treffen. Im Anschluss erhält der Patient/die Patientin  eine erste Einschätzung zu geeigneten Hilfsmaßnahmen, Behandlungssetting sowie darüber hinaus notwendige Folgeschritte.

Gegebenenfalls wird Ihr Kind und/oder Sie vorerst auf die Warteliste aufgenommen.

Wichtig: Das Erstgespräch stellt keine Aufnahme in die Therapie dar!

Probatorik

Ist ein Therapieplatz frei, folgen zunächst probatorische Sitzungen. Bei Kindern und Jugendlichen sind dies 4-6 Sitzungen, bei Erwachsenen 2-4 Sitzungen.

Diese dienen dazu, ein hilfreiches Arbeitsbündnis zwischen Therapeutin und Patient/Patientin aufzubauen bzw. ob seitens des Pstienten/der Patientin ein ausreichendes Vertrauensverhältnis gegenüber der Therapeutin entsteht.

Des Weiteren findet in dieser Phase eine ausführliche Diagnostik statt, die ggf. zu einer  Diagnosenstellung führt. 
Es besteht die Möglichkeit, dass vor Therapiebeginn eine psychiatrische Abklärung bzw. weitere Untersuchungen bei Fachärzten erfolgen müssen..

Therapie

Wenn Therapeutin und Patient/Patientin einvernehmlich beschließen, dass alle Voraussetzungen für eine Therapie gegeben sind, folgt nach der Probatorik die individuell auf den Patienten angepasste Psychotherapie. 

Je nach Kostenzusage des Kostenträgers und Indikation im Kontext der individuellen Beschwerden kann das Sitzungskontingent variieren.
Zu Beginn der Behandlung finden die Sitzungen im Regelfall wöchentlich zu Terminen à 50 Minuten statt. Der Turnus kann im Verlauf ggf. angepasst werden.

In der Behandlung von Kindern und Jugendlichen werden in der Regel zusätzlich Sitzungen für die Mitbehandlung von Bezugspersonen beantragt.

Praxisgemeinschaft für Psychotherapie

Textorstraße 6 
97070 Würzburg

Sprechzeiten

Unsere individuellen Sprechzeiten entnehmen Sie bitte den Angaben der jeweiligen TherapeutInnen.

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